Zu einem Gutachten gehört eine gründliche Dokumentation mit der Wiedergabe aller vorhandenen Gegebenheiten: Die Klärung aller privat- und öffentlich rechtlichen Gegebenheiten (Grundbucheintragungen, Baulasten, Altlasten, Denkmalschutz etc.) die Ermittlung der entsprechenden Bezugsflächen (Wohnflächen oder Bruttogrundflächen) und die Beschreibung der Gebäudekonstruktion und Ausstattung. Weiterhin gehören eine Bodenwertermittlung und eine nachvollziebare Wertermittlung je nach Objektart dazu. Dabei wird in selbstgenutzte, also in renditeunabhängige Objekte und in Renditeobjekte unterschieden, für die der erwirtschaftete Ertrag maßgebend ist. Außerdem sind objektspezifische Grundstücksmerkmale, also Bauzustand oder besondere Ausstattungen etc. zu berücksichtigen.